Dortmunder 
     Juristengesellschaft

Mitglied werden

Mitglied der Gesellschaft kann jeder sein, der mindestens die erste juristische Staatsprüfung bestanden oder einen juristischen akademischen Grad erworben hat.

Mitglieder können ferner juristische Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden, wenn diese nach ihrer Tätigkeit oder ihren Aufgaben an den Zwecken und Zielen der Gesellschaft interessiert sind.

Andere an der Rechtswissenscbaft und ihrer Förderung interessierte Personen können als Mitglieder aufgenommen werden, wenn das zur Förderung des Vereinszweckes erwünscht ist.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 EUR jährlich.

Über die Aufnahme der Mitglieder, die schriftlich mit diesem

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zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand.

Der Antrag ist zu senden an:

 

Dortmunder Juristengesellschaft e.V.

c/o Präsidentin des Landgerichts

Kaiserstraße 34

44135 Dortmund