Am 23. 09. 1965 versammelten sich etwa 150 Dortmunder Juristen, um den Vertrag von Universitätsprofessor Dr. Bettermann zum Thema "Grenzen der Grundrechte" anzuhören. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Im Anschluss an den Vortrag entspann sich eine lebhafte Diskussion. Die Vorboten der Studentenrevolution Ende der Sechziger Jahre machten sich auch schon bemerkbar; denn in der Herbstausgabe des FU-Spiege\s der Freien Universität Berlin fand sich nach dem Vortrag die folgende Notiz:
“Professor Bettermann: Bei seinem Vortrag über die Grenzen des Grundgesetzes für Richter in Dortmund war ein Teil der Zuhörer sanft entschlummert."
Vor Beginn des Vortrags beschloss die Versammlung, den bereits bestehenden Ausschuss mit der Vorbereitung weiterer gemeinsamer Veranstaltungen zu betrauen, um schließlich die DORTMUNDER JURISTEN GESELLSCHAFT zu gründen. Noch vor deren förmlicher Gründung fanden zwei Vortragsabende statt: Rechtsanwalt Arved Deringer sprach zum Thema:
und der damalige Kultusminister des Landes NW, Prof. Dr. Paul Mikat, Ordinarius für Staats- und Kirchenrecht an der Universität Bochum, hielt einen Vortrag:
"Kirche, Staat und Gesellschaft".
In der Einladung zu diesem Vortrag machte der Vorbereitungsausschuss den Vorschlag, die DORTMUNDER JURISTENGESELLSCHAFT zu gründen.
Die Gründungsversammlung fand am 24. 10. 1966 im Restaurant "Krone am Markt" statt. Es wurde die Vereinssatzung beschlossen, die seitdem nicht verändert worden ist, was zeigt, dass sie sich augenscheinlich bewährt hat.
Die Gesellschaft verdankt ihre Gründung einer Debatte in der Mitgliederversammlung des Dortmunder Anwalt- und Notarvereins im Frühjahr 1965. Damals wurde bedauert, dass unter den zahlreichen in Dortmund lebenden Juristen nur geringe beruflich übergreifende Kontakte bestanden. Es gab zwar den Richterbund und den Anwalt- und Notarverein, aber es mangelte an Begegnungen untereinander und die zahlreichen Wirtschaftsjuristen waren ohne eine Organisation. Die Veranstaltungen beschränkten sich auf die jährlichen Feste des Richterbundes und des Anwalt- und Notarvereins, die noch dazu getrennt veranstaltet wurden. Zum Austausch über juristische Fragen außerhalb der beruflichen Kontakte kam es kaum. Der Vorstand des Anwalt- und Notarvereins stand allen Anregungen, eine Juristengesellschaft in Dortmund zu gründen, skeptisch gegenüber; nicht dass er solche Bestrebungen nicht begrüßt hätte, aber er war der Meinung, dass angesichts früherer mehrfach unternommener vergeblicher Versuche solche Bemühungen in Dortmund ohne Erfolg bleiben würden. Dennoch beauftragten Mitgliederversammlung und Vorstand des Anwalt- und Notarvereins den Dortmunder Rechtsanwalt Dr. Manfred Möhlmeier mit der Gründung eines vorbereitenden Ausschusses zur Ermittlung des etwa bestehenden Interesses zur Gründung einer berufsübergreifenden Juristengesellschaft. Für diesen Ausschuss gewann Rechtsanwalt Dr. Möhlmeier die Herren
Landgerichtsdirektor Madert,
Amtsgerichtsdirektor Lehmann,
Städtischer Oberrechtsrat Sternkopf,
Justitiar Rechtsanwalt Nordhues,
Assessor Hetzar von der IHK in Dortmund,
Justitiar Rechtsanwalt Loerbroks und
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans Thiele.
Der Ausschuss stellte beträchtliches Interesse unter den Dortmunder Juristen an der Gründung einer Juristenvereinigung fest und beschloss, eine erste Vortragsveranstaltung abzuhalten. Rechtsanwalt Dr. Möhlmeier gelang es, seinen Doktor-Vater, Universitätsprofessor Dr. Karl August Bettermann, der damals öffentliches Recht und Staatsrecht an der Freien Universität in Berlin lehrte, für einen Vortrag zu gewinnen. Das Honorar dafür war aus heutiger Sicht denkbar bescheiden. Es wurde vom Anwalt- und Notarverein übernommen, ebenso die Saalmiete im Westfälischen Industrieklub, wie auch die Druckkosten für die Einladungen.
Die Gründung der DORTMUNDER JURISTENGESELLSCHAFT im Jahre 1966 ist die Fortsetzung einer bedeutenden Rechtstradition in Dortmund. Schon seit dem Mittelalter war das Recht in Dortmund lebendig. Es gab bedeutende Gerichtsstätten und Rechtsquellen. Die Rechtsprechung des Dortmunder Oberhofs ging weit über den Stadtkreis hinaus. Sein Rechtskreis reichte von Wesel bis Paderborn, von Lüdenscheid bis Osnabrück. Das Dortmunder Stadtrecht war eine anerkannte Rechtsquelle. Die im Jahre 1252 neu gegründete Stadt Memel übernahm beispielsweise das Dortmunder Stadtrecht. Erinnert sei auch an das Dortmunder Freigericht, an die Zugehörigkeit der Stadt zur Hanse und an Dortmund als freie Reichsstadt. Heue befinden sich in Dortmund das Landgericht, das Amtsgericht, das Arbeitsgericht und das Sozialgericht. Bedeutende Behörden des Bundes und des Landes haben ihren Sitz in Dortmund, so die Oberpostdirektion, das Landesoberbergamt, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und viele andere Behörden mehr.
In dieser Tradition steht die Gründung der DORTMUNDER JURISTENGESELLSCHAFT. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, unter den Juristen der verschiedenen Berufszweige rechtliche Fragen aller Art wissenschaftlich zu behandeln. Dieses Ziel sucht sie in erster Linie durch Vorträge und Aussprachen zu erreichen, die den Mitgliedern fachliche Anregungen bieten, ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus den einzelnen Rechtsgebieten vertiefen und zugleich ihrer persönlichen Fühlungnahme dienen.
Ein Rückblick zeigt, dass es der Gesellschaft in den Jahren ihres Bestehens gelungen ist, auf den Wandel des Rechts, das Fortschreiten der Jurisprudenz und auf die neuen Anforderungen und Herausforderungen an die juristischen Berufe hinzuweisen und sich damit auseinanderzusetzen.
Die Zusammenstellung der Vortragsthemen ab 2001 im Rückblick ist zugleich eine vorzügliches Beispiel dafür, welche aktuellen Fragen der Rechtsentwicklung in Lehre und Rechtsprechung die Juristen in den letzten Jahrzehnten beschäftigt haben. Seit ihrer Gründung hat die DORTMUNDER JURISTENGESELLSCHAFT im Schnitt zwischen 3 und 7 Vortragsveranstaltungen jährlich durchgeführt, die stets auch Gelegenheit zu persönlicher Begegnung bei (Dortmunder) Bier und belegten Brötchen boten. Auch vier Juristenbälle – in den Jahren 1970, 1971, 1977 und 1978 - konnte sie bisher ausrichten.
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