Dortmunder
Juristengesellschaft

Interna

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lade ich die Mitglieder der Dortmunder Juristengesellschaft e.V. zu unserer nächsten, Mitgliederversammlung am

 

Montag, den 11. Dezember 2017, für 19.00 Uhr,

 

in die Räume des Westfälischen Industrieklubs Dortmund, Markt 6 – 8, 44137 Dortmund ein.

 

Ich bitte die Mitglieder, möglichst vollzählig zu dieser Jahreshauptversammlung zu erscheinen.

 

Tagesordnung:

 

  • 1. Bericht der 1. Vorsitzenden
  • 2. Bericht des Schatzmeisters
  • 3. Bericht des Kassenprüfers
  • 4. Entlastung des Vorstandes, Beschlussfassung über den Jahresabschluss
  • 5. Satzungsänderung, siehe dazu den Beschlussvorschlag auf dem Beiblatt
  • 6. Vorstandswahlen
  • 7. Verschiedenes

 

Soweit aus den Reihen der Mitgliederversammlung Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden sollen, bitte ich mir diese vorab schriftlich mitzuteilen.

 

 

 

       Mit vorzüglicher Hochachtung

 

       gez. Jockels

       Präsidentin des Landgerichts

       1. Vorsitzende

 

Hinweis:
Die Räume des Westfälischen Industrieklubs befinden sich in der ersten Etage des Gebäudes Am Markt 6-8, über der Gaststätte „Brinkhoffs No 1“. Der Zugang liegt (für denjenigen, der zum ersten Mal unser Gast ist, etwas unauffällig) zwischen dem Schmuckgeschäft und dem Café „Starbucks“. Mglw. ist die Eingangstür aus Sicherheitsgründen geschlossen. Sie wird Ihnen dann auf Betätigung der Türglocke (Klingelschild rechts vom Eingang) geöffnet werden.

 

Beiblatt zu TO 5:

Aus steuerlichen Gründen wird nachfolgende Satzungsänderung vorgeschlagen:

 

Es wird vorgeschlagen, § 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

 

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  • 1. Die Gesellschaft führt den Namen „DORTMUNDER JURISTENGESELLSCHAFT e. V.“. Sie ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Dortmund.

 

  • 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

  • Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
  • Der Verein soll im Kreise von Juristen der verschiedenen Berufszweige rechtliche Fragen aller Art wissenschaftlich behandeln.
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation von Vortragsveranstaltungen und Aussprachen, die den Mitgliedern fachliche Anregung bieten, ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus den einzelnen Rechtsgebieten vertiefen und zugleich ihrer persönlichen Fühlungnahme dienen.

 

  • 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

  • 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“

 

Es wird vorgeschlagen, § 7 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

  • „2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Dortmund mit der Bindung, die ihr zufließenden Beträge der Stadt- und Landesbibliothek zukommen zu lassen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Wenn oder soweit die Zuwendung nicht angenommen werden sollte, fällt das Vermögen an das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Nordrhein-Westfalen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.